Die ganze Blogwelt hat sich mit dem Thema beschäftigt: Das StudiVZ hat das ErstiVZ abgemahnt. Die Plattform, die gezielt Studentenanfänger als Zielgruppe hatte, wurde wegen der Verwendung der zwei Buchstaben VZ abgemahnt. Die Anwaltskosten sollen sich dabei auf rund 2000 Euro berufen. Froh können wir sein, dass sie nicht wegen Benutzung der Scripts abgemahnt haben. Das wäre nämlich in Anbetracht des Scriptes was StudiVZ benutzt sehr verwerflich. Das gesamte Script ist nahezu 1 zu 1 von Facebook abgekupfert. Auch die angeblichen Neuerungen finden wir alle schon lange bei Facebook. Der einzige Unterschied: Facebook entwickelt sich fortwährend weiter, während sich bei StudiVZ immer solche Entwicklungsschübe hervortun, die meistens nach mehrmonatigen Entwicklungspausen und AGB Änderungen passieren. Der Grund für die aktuellen Veränderungen dürfte der Markteintritt von Facebook sein. Übrigens eine sehr interessante Idee:
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