ErstiVZ abgemahnt

Die ganze Blogwelt hat sich mit dem Thema beschäftigt: Das StudiVZ hat das ErstiVZ abgemahnt. Die Plattform, die gezielt Studentenanfänger als Zielgruppe hatte, wurde wegen der Verwendung der zwei Buchstaben VZ abgemahnt. Die Anwaltskosten sollen sich dabei auf rund 2000 Euro berufen. Froh können wir sein, dass sie nicht wegen Benutzung der Scripts abgemahnt haben. Das wäre nämlich in Anbetracht des Scriptes was StudiVZ benutzt sehr verwerflich. Das gesamte Script ist nahezu 1 zu 1 von Facebook abgekupfert. Auch die angeblichen Neuerungen finden wir alle schon lange bei Facebook. Der einzige Unterschied: Facebook entwickelt sich fortwährend weiter, während sich bei StudiVZ immer solche Entwicklungsschübe hervortun, die meistens nach mehrmonatigen Entwicklungspausen und AGB Änderungen passieren. Der Grund für die aktuellen Veränderungen dürfte der Markteintritt von Facebook sein. Übrigens eine sehr interessante Idee: www.pennervz.de
  • Kategorie: Blog
  • Gepostet um: 13:00

Kommentare

KommentatorUdo
Datum22.Februar 2008 um 16:46
Hi,
pokervz.com wurde sogar eine Einstweilige Verfügung geschickt. Das ist nen kleiner Schritt weiter. Da geht es um Strafzahlungen von 250.000 Euro wenn der Begriff benutzt wird. Die Seite hat nichtmal nen ähnliches Design oder nen ähnlichen Aufbau! Haben sich mitlerweile in pokerfreunde.net umbenannt. Bin mal gespannt, was mit der Einstweiligen Verfügung passiert! Deutsche Gerichte scheinen schnell und unbedacht zu entscheiden...
Ciao
Udo
Datum29.Februar 2008 um 10:07
Da darf man ja wohl gespannt wie lange es das PennerVZ geben wird... ;)

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